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e-Business / eCommerce

Dubiose Abmahnungen gegen Webseitenbetreiber

In letzter Zeit werden wieder Webseitenbetreiber wegen der Impressumspflicht abgemahnt. In den seltensten Fällen steht dabei der Schutz der Verbraucher im Mittelpunkt. Vielmehr wird die Unwissenheit der User von findigen Anwälten schamlos missbraucht.

Zur Zeit wird gezielt die KFZ-Branche auf´s Korn genommen, doch es wird schon bald andere Branchen treffen. Man erhält eine Mitteilung, das man gegen das Teledienstgesetz verstoßen habe. Der genannte Verstoß wird meist nicht einmal genau definiert. Man wird aufgefordert innerhalb einer Woche die Abmahngebühren von ca. 400.-- € zu entrichten und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Es ist ein Fall bekannt, bei dem eine Anwältin im Auftrag des „Verband Sauberes Internet e.V.“ gleichlautende Abmahnungen mit gleichen Aktenzeichen massenhaft versendet hat. Aus verschiedenen Gründen ist es zweifelhaft, ob diese Abmahnungen zurecht versendet wurden. Im konkreten Fall durften keine Abmahnungen versendet werden, weil der Verein noch kein Jahr existiert und somit keine Klagebefugnis hat.

Seit der Einführung der Impressumspflicht am 1. Januar 2007 gab es mehrere Abmahnwellen. Als erste Branche waren Anbieter des Bereiches Bürobedarf betroffen. Dabei wurde sogar ein Streitwert von 50.000 Euro angesetzt. Die damit ausgelösten Anwaltsgebühren lagen jenseits der 1.000 Euro. Im Mai 2007 traf es die Immobilienbranche, im Juli EDV-Firmen und Webhoster. In der Website www.abmahnungswelle.de kann man sich über Abmahnungen informieren und seinen eigenen Fall veröffentlichen. Dort gibt es auch einige Rechts-Tipps.

Unter www.digi-info.de/webimpressum steht ein „Webimpressum-Assistent“ zur Verfügung, mit dem man leicht ein rechtlich ausreichendes Impressum erstellen kann.


Darauf sollten Sie im Impressum achten:

1. Auf jeder Seite des Webauftrittes sollte ein Link zum Impressum und eine direkte e-Mail-Adresse angegeben sein. (Standardfeature bei JODE-Portalen)

2. Die komplette postalische Anschrift im Impressum (Standardfeature bei JODE-Portalen)

3. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH) muss der Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten genannt werden, bei Vereinen sind Angaben zum Vorstand zu machen.

4. Vollständige Kontaktdaten zum Webseitenbetreiber: Telefon, Fax, e-Mail

5. Angaben zum Eintrag im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister ( & Nummer)

6. Bei Online-Shops: Umsatzsteuer-ID, sofern vorhanden


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