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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 06.2007

§ 1 Regelungsgegenstand

1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.

1.2
Die JODE KOM liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt die JODE KOM nicht an.

1.3
Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

1.4
Die JODE KOM ist berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen für künftige Leistungen zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat, so werden die geänderten Bedingungen als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.

1.5
Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.

1.6
Angebote von der JODE KOM sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der JODE KOM schriftlich bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind spätestens innerhalb 1 Woche nach Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.

1.7
Ausführungsveränderungen der Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit sind vorbehalten. Dies gilt, sofern die Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. Technische Angaben verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen.

§ 2 Zahlungsbedingungen

2.1
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.

2.2
Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet.

2.3
Bei Arbeitsbeginn ist eine erste Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragsvolumens fällig. Der Restbetrag wird nach Abnahme des Projektes fällig. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.

2.4
Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.

2.5
Die JODE KOM ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist zu erhöhen. Der Kunde ist im Falle einer mehr als 10%igen Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen 2 Erhöhungen müssen mindestens 6 Monate liegen.



2.6
Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

2.7
Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der JODE KOM. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.

§ 4 Lieferungen und Leistungen

4.1
Die JODE KOM erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen. Leistungen, die nicht im Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen gemäß Konditionsliste berechnet. Für Leistungen, die die JODE KOM durch Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.

4.2
Sobald die JODE KOM Internet-Anwendungen bereitstellt, zahlt die JODE KOM hierfür Lizenzen bzw. Mieten. Die JODE KOM ist daher berechtigt, diese Leistungen einzuschränken bzw. einzustellen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen - auch teilweise - nicht nachkommt.

4.3
Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.

4.4
Die von der JODE KOM genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der JODE KOM. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch die JODE KOM und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben.

4.5
Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten der JODE KOM.

4.6
Die JODE KOM gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde ihm schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der näheren Haftungsregelung von Ziffer 8

4.7
Die JODE KOM verpflichtet sich, bei den Internet-Anwendungen allgemein gültige oder industriell übliche Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn mit einer standardmäßigen Applikation (beispielsweise Browser, Internet-Explorer) die Darstellung korrekt und mit einem angemessenen Zeitverhalten erfolgt. Als angemessen ist die Darstellung und Anwendungsgeschwindigkeit dann anzusehen, wenn andere Anwendungen im Internet vergleichbar reagieren.

4.8
Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich die JODE KOM, die Voraussetzung zu schaffen, dass der Kunde über einen anderen Provider eine ähnliche Internet-Anwendung realisieren kann. Das gilt insbesondere für die Ummeldung der Domain-Adresse der JODE KOM auf den Kunden bzw. den neuen Provider. Die JODE KOM stellt ebenfalls die vom Kunden für seinen Web-Auftritt gelieferten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

5.1
Bei Internet-Auftritten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig, so kann entweder der Kunde oder die JODE KOM Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten werden vom Kunden übernommen, wenn vereinbart, erhält der Kunde hierfür das Urheberrecht.

5.2
Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch die JODE KOM führen. Soweit die JODE KOM bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.

5.3
Der Kunde verpflichtet sich außerdem, regelmäßig die individuellen Informationen innerhalb der Internet-Anwendungen zu überprüfen und Änderungen, wie beispielsweise solche bei Adressen, Telefonnummern, Mitarbeitern usw., zeitnah in schriftlicher Form mitzuteilen (beispielsweise e-Mail). Dies gilt auch für regionale und andere vom Kunden gewünschte Links.

5.4
Soweit der Kunden selbständig Inhalte innerhalb seiner Internet-Anwendungen veröffentlicht, verpflichtet er sich zur Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen, die insbesondere für Internet-Veröffentlichungen gelten.

§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte

6.1
Urheber- und Eigentumsrechte an den bereitgestellten Internet-Anwendungen verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden uneingeschränkt bei der JODE KOM. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Texte, Bilder, Grafiken und Sounds in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung der JODE KOM nicht gestattet. Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.

6.2
Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Internet-Adresse.

6.3
Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird die JODE KOM deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.

6.4
Die JODE KOM ist bestrebt, in den von ihr bereitgestellten Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Texte, Bilder und Grafiken zu beachten, selbst erstellte Dokumente zu nutzen oder auf lizenzfreie oder der JODE KOM lizensierte Dokumente zurückzugreifen. Sollte sich bei der Internet-Anwendung dennoch ein durch fremdes Urheberrecht geschütztes Dokument befinden und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird die JODE KOM das entsprechende Text-, Bild- oder Tondokument nach Bekanntwerden der Urheberrechtsverletzung umgehend entfernen oder mit dem entsprechenden Urheberrechtsvermerk versehen.

6.5
Als verantwortlich für die Veröffentlichungen wird das Agentur im Impressum der Internet-Anwendungen der rechtlich vorgeschriebenen Art benannt. Sollte der Kunde für Urheberrechtsverstöße auf seinen Domainseiten in Anspruch genommen werden, so hat er die JODE KOM unverzüglich darüber zu unterrichten.

§ 7 Gewährleistung

7.1
Die JODE KOM stellt die Objekte (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die Internet-Anwendungen sorgfältig zusammen. Die enthaltenen Objekte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, ohne dass die JODE KOM eine Verpflichtung hierzu eingeht. Sollten in den Objekten Fehler sein, wird die JODE KOM diese nach Meldung, soweit möglich, berichtigen.

7.2
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

7.3
Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

Die JODE KOM haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, jedoch jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden.

§ 9 Allgemeine Vertragsbedingungen - Gerichtsstand

9.1
Für alle Geschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes sind, soweit zulässig, abbedungen.

9.2
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

9.3
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der JODE KOM.

9.4
Gegenüber kaufmännischen Kunden (i.S.d. HGB) ist als Gerichtsstand Bremen vereinbart.


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